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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 U 128/08   

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https://dejure.org/2010,121055
LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 U 128/08 (https://dejure.org/2010,121055)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.04.2010 - L 22 U 128/08 (https://dejure.org/2010,121055)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. April 2010 - L 22 U 128/08 (https://dejure.org/2010,121055)
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  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 U 128/08
    Die zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind deshalb bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (so zuletzt BSG, Urteil vom 22. Juni 2004, B 2 U 14/03 R, zitiert nach juris).

    L in seiner Stellungnahme vom 18. März 2010 bezüglich des MdE Wertes von 15 v. H. auf die Anhaltspunkte 2004 verweist, steht dies zwar nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG, wonach im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung die GdB /MdE Beurteilung im Schwerbehindertenrecht bei der Bildung des GdB gerade auch die Auswirkungen der Gesundheitsstörung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft berücksichtigt werden, während in der gesetzlichen Unfallversicherung - insoweit enger - auf die Auswirkungen auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens abgestellt wird (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 22. Juni 2004, B 2 U 14/03 R, veröffentlicht in juris); es führt aber ebenfalls nicht zu einem für den Kläger günstigeren Ergebnis.

  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 U 128/08
    Auch die Tatsache, dass erst eine Erhöhung der MdE einen Rentenanspruch begründen würde, begründet nach der Rechtsprechung des BSG keine unbillige Härte (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 U 128/08
    Das BSG hat zu dieser Vorschrift im Einzelnen ausgeführt (vgl. Urteil vom 05. September 2006, B 2 U 25/05 R, zitiert nach juris, Rz. 18 und 19):.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 U 128/08
    Die Bemessung des Grades der MdE wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung als Tatsachenfeststellung gewertet, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (vgl. BSG, Urteil vom 02. Mai 2001, B 2 U 24/00 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 U 128/08
    Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (§ 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG; BSGE 63, 207, 209; vgl. auch Bundestagsdrucksache 13/2204 Seite 90).
  • BSG, 04.08.1955 - 2 RU 67/54
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 U 128/08
    Bereits vor der Einführung der Vorschrift durch das Unfallversicherungsneuregelungsgesetz vom 30. April 1963 (BGBl. I 241) entsprach es der ständigen Rechtsprechung des BSG, zur Vermeidung unbilliger Härten bei der Bemessung der MdE auch die Auswirkungen der Unfallfolgen auf den Lebensberuf des Verletzten im Einzelfall angemessen, nicht etwa ausschlaggebend zu berücksichtigten (vgl. BSGE 1, 174, 178; BSGE 4, 294, 298).
  • BSG, 25.08.1965 - 2 RU 52/64
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 U 128/08
    Die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile liegen im Rahmen des § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII nur dann vor, wenn unter Wahrung des in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (ständige Rechtsprechung seit BSGE 23, 253, 255 = SozR Nr. 2 zu § 581 RVO; zuletzt BSG SozR 3 2200 § 581 Nr. 7).
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